Kircheneintritt

Wenn ihr mich von ganzem Herzen suchen werdet,
so will ich mich von euch finden lassen, spricht der HERR.

Jeremia 29, 13-14

Zur Kirche zu gehören, ist heute weniger selbstverständlich als in früheren Generationen. Für manche verliert die Mitgliedschaft im Laufe ihres Lebens an Bedeutung oder wird sogar als falsch empfunden. 

 

Die Gründe sind für einen Kirchenaustritt sind vielfältig. Mancher bringt dadurch Kritik zum Ausdruck. Immer wieder sind kirchliche Profilierungen, besonders im sogenannten „politischen“ Bereich, Anlass gerade für ernste Christen, sich von der Kirche zu trennen. Manchen hat eine schlechte persönliche Erfahrung enttäuscht. 

Doch wird die Kirche nicht durch gemeinsame Ansichten, sondern durch die Zusage Gottes zusammengehalten. Und auf Enttäuschungen können neue, bessere Erfahrungen folgen.

 

Doch der Abschied aus der Kirche muss nicht endgültig sein. So wie das Leben sich ändert, kann sich auch das Verhältnis zur Gemeinschaft der Christinnen und Christen ändern. Es gibt vielfältige Gründe, sich der evangelischen Kirche wieder zu nähern. Oft ist es gerade die Frage nach der Taufe und der Erziehung der Kinder, die Erwachsene sich neu mit dem Glauben beschäftigen lässt. 

 

Die Türen stehen offen. Wer einmal christlich getauft wurde, kann jederzeit wieder in die Kirche eintreten. Davor sind keine hohen Hürden zu überwinden.


Wiedereintritt

Wenn Sie wieder in die Kirche eintreten möchten, dann wenden Sie sich an den Pfarrer. Er wird mit Ihnen ein Gespräch führen, das sowohl die Gründe für den Austritt als auch für die erneute Annäherung zum Inhalt hat.

 

Danach wird der Wiedereintritt durch eine Unterschrift besiegelt. Der Eintritt kann durch die Teilnahme an einem Abendmahl bekräftigt werden. Die Wiedereingetretenen sind herzlich zur Teilnahme am Leben der Gemeinde eingeladen.

 

In der Regel werden Sie mit dem Eintritt Glied der Gemeinde Ihres Wohnsitzes. Sie können jedoch wählen, zu welcher Gemeinde Sie gehören möchten. 

Formalitäten

Für einen Wiedereintritt benötigen Sie folgende Unterlagen: 

  1. Eine Urkunde über Ihre Taufe. 
  2. Wenn möglich, die Urkunde über Ihren Kirchenaustritt.

Sollten Sie die Unterlagen nicht bereit haben, nehmen Sie bitte Rücksprache.


Konversion

Der Übertritt aus einer anderen Konfession, die sogenannte Konversion, ist ein schwerwiegender Schritt. Er sollte gut überlegt sein.

 

Als Evangelische Christen fühlen wir uns auch den Katholischen Geschwistern verbunden.

 

Dennoch kann der Wunsch nach einem Konfessionswechsel aufkommen. 

 

Durch die Taufe gehören Sie zur Gemeinschaft der Christen. Sie ist eine einmalige Tat Gottes, die nicht wiederholt werden muss und auch nicht kann. Die großen und auch viele kleinere Kirchen erkennen darum untereinander die Taufe an.

 

Daher gehören Sie, geistlich gesprochen, schon zum Leib Christi. Ein Konfessionswechsel ist daher nicht mit einer erneuten Taufe verbunden. 

 

In einem Gespräch werden die Beweggründe für den Übertritt erörtert. Dabei wird auch abgeklärt, ob Sie wirklich die Konfession wechseln möchten. Auch das Profil des evangelischen Glaubens wird Ihnen erläutert. Bei Bedarf kann auch eine Unterweisung in den evangelischen Glauben erfolgen. 

 

Danach wird der Übertritt durch eine Unterschrift besiegelt. Er kann durch die Teilnahme an einem Abendmahl bekräftigt werden. Die Wiedereingetretenen sind herzlich zur Teilnahme am Leben der Gemeinde eingeladen.

 

In der Regel werden Sie mit dem Eintritt Glied der Gemeinde Ihres Wohnsitzes. Sie können jedoch wählen, zu welcher Gemeinde Sie gehören möchten.

Formalitäten

Eine Doppelmitgliedschaft in mehreren Kirchen ist nicht möglich.

 

Bevor Sie in die evangelische Kirche aufgenommen werden können, müssen Sie daher aus Ihrer ursprünglichen Kirche austreten.

 

Dies geschieht nicht bei der Kirche, sondern beim Amtsgericht. Dabei wird eine Gebühr erhoben. 

 

Für einen Übereintritt benötigen Sie folgende Unterlagen: 

  1. Eine Urkunde über Ihre Taufe. 
  2. Die Urkunde über Ihren Kirchenaustritt.

 Sollten Sie die Unterlagen nicht bereit haben, nehmen Sie bitte Rücksprache.

Übrigens...

Wenn Sie früher einer anderen als der Evangelischen Kirche angehört haben, so handelt es sich um einen Übertritt, selbst wenn der Austritt aus der früheren Kirche schon länger zurückliegt.


Eintritt von Ungetauften

Wer nicht getauft ist, kann in die Kirche nicht einfach wie in einen Verein eintreten. Die Zugehörigkeit zur Kirche kommt durch die Taufe zustande. Sie ist, geistlich gesprochen, die Begründung der und das Zeichen für die Zugehörigkeit zum Leib Christi.

 

Ungetaufte werden also durch die Taufe Mitglied der Evangelischen Kirche (vgl. Taufe). In der Regel werden Sie mit der Taufe Glied der Gemeinde Ihres Wohnsitzes. Sie können jedoch wählen, zu welcher Gemeinde Sie gehören möchten.

Willkommen

Auch wenn Sie nicht zu unserer Gemeinde gehören oder nicht Glied unserer Kirche sind, sind Sie bei uns herzlich willkommen. Gerne begrüßen wir Sie zu unseren Gottesdiensten und anderen Veranstaltungen. 


Pfarrbüro

Gartenstraße 1

61462 Königstein
-Falkenstein

  

06174 - 71 53 (Telefon)

06174 - 930 630
 (Fax)

 

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Pfarrer

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