Die Trauung

Die Evangelische Martin-Luther-Kirche in Falkenstein ist eine beliebte Kirche für Trauungen. Auch viele auswärtige Brautpaare schätzen die schöne Lage, den Kirchenraum und nicht zuletzt den persönlichen Charakter einer Hochzeit in unserer Gemeinde. Ob Sie im einfachen Rahmen oder z. B. im benachbarten Hotel „Falkenstein Grand Kempinski“ feiern möchten – unsere Gemeinde freut sich über jedes Paar, das seine Ehe mit Gottes Segen beginnen möchte.

 

Wenn Sie Ihre kirchliche Trauung planen, dann möchten wir Ihnen zu diesem Entschluss gratulieren und wünschen Ihnen Gottes Segen. 

Auch wenn Sie nicht zu unserer Gemeinde gehören, sind Sie natürlich für Ihre Evangelische oder Ökumenische Trauung bei uns willkommen.

 

Sogenannte „freie Trauungen“ sind in einer evangelischen Kirche nicht möglich. (Lesen Sie hierzu mehr unter "Trauung und Kirchenzugehörigkeit".)

 

Am Anfang der Planung steht ein Anruf im Pfarramt. Viele Ihrer Fragen im Vorfeld können wir vielleicht schon auf diesen Seiten beantworten. Wir laden Sie aber auch ein, unsere Gemeinde persönlich kennenzulernen, z. B. bei einem Gottesdienstbesuch.


Die Vorbereitung der Trauung

Die evangelische Trauung

Die kirchliche Trauung setzt die standesamtliche Trauung voraus. Dort schließen Sie Ihre Ehe im bürgerlichen Sinne mit allen Rechtsfolgen.  Die kirchliche Trauung ist nicht einfach eine Wiederholung dieser Eheschließung im festlicheren Rahmen. Vielmehr drückt sich darin aus, dass wir als Menschen in unserem ganzen Leben auf Gottes Segen und auf seine Gnade angewiesen sind. Darum bitten wir im Traugottesdienst um Gottes Segen für Ihre Ehe.

Kirchenzugehörigkeit

Bei der Verabredung Ihrer evangelischen Trauung in unserer Kirche gehen wir davon aus, dass Sie beide der evangelischen Kirche angehören. Die Mitgliedschaft wenigstens eines der Ehegatten ist unabdingbare Voraussetzung für einen Traugottesdienst. 

 

Gehört ein Partner keiner Kirche an, so ist ein Gottesdienst zur Trauung möglich. Voraussetzung ist, dass der nicht der Kirche angehörende Teil damit einverstanden und auch bereit ist, das Eheversprechen abzulegen. 

Ökumenische Trauung

Sollten Sie verschiedenen Konfessionen (evangelisch/katholisch) angehören, so kann auf Ihren Wunsch auch ein katholischer Geistlicher an der Trauung mitwirken (sogenannte „Ökumenische Trauung“). Das kann der Pfarrer Ihrer Heimatgemeinde sein. Auch den Kontakt zum hiesigen katholischen Pfarrer stellen wir gerne her. 

 

Konfessionsverschiedene Paare können jedoch auch allein evangelisch getraut werden. Damit eine evangelische Trauung auch von der Katholischen Kirche als sakramental gültig anerkannt werden kann, benötigen Sie einen sogenannten „Dispens“ Ihres katholischen Pfarrers. Hierzu sollten Sie sich mit dem Pfarrer Ihrer Gemeinde in Verbindung setzen. Er wird Sie in der Regel zu einem Gespräch einladen und das Weitere veranlassen. Bitte planen Sie dazu mindestens einen Monat Vorlauf ein! Dieser Dispens ist jedoch keine Voraussetzung für eine evangelische Trauung, sofern ein Ehegatte der evangelischen Kirche angehört. 

 

Gehören Sie einer sonstigen Konfession oder Freikirche an, bitten wir um Rücksprache.


Pfarrer oder Pfarrerin

Bei der Planung stellt sich die Frage, wer die Trauung durchführen soll.

 

Selbstverständlich kann der Ihnen vertraute Pfarrer, die Ihnen vertraute Pfarrerin auch in unserer Kirche den Gottesdienst mit Ihnen feiern. In diesem Falle bitten Sie ihn bzw. sie doch, mit uns kurz Rücksprache zu nehmen. 

 

Aber auch wenn bisher keine Verbindung besteht, möchten wir Sie ermutigen, zunächst mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer Ihrer Heimatgemeinde Kontakt aufzunehmen. Oft ist das eine gute Gelegenheit, sie oder ihn überhaupt kennenzulernen! 

Trauung von Geschiedenen

Eine Wiederverheiratung von Geschiedenen ist nach evangelischem Verständnis nicht ausgeschlossen. Auch eine abermalige kirchliche Trauung ist möglich. Dies ist bei der Anmeldung und im Traugespräch zu besprechen. 

 

Auch nach evangelischem Verständnis ist die Ehe eine auf Dauer angelegte, in der Regel lebenslange Lebensgemeinschaft. Diese Hoffnung steht am Beginn jeder Ehe.

 

Wenn Sie nach einer gescheiterten Ehe abermals um Gottes Segen für eine neue Ehe bitten, dann gehen wir davon aus, dass eine frühere Ehe nicht leichtfertig aufgegeben wurde und das neue Eheversprechen mit gleichem Ernst abgelegt wird. Dies wird auch im Traugespräch besprochen. 

Trauung und Taufe

Manche Paare haben zum Zeitpunkt Ihrer Trauung schon eine Familie gegründet.

 

Daher wird oft der Wunsch geäußert, den Traugottesdienst mit der Taufe eines Kindes zu verbinden. 

 

Das ist selbstverständlich gerne möglich.

 

Überlegen Sie bitte im Vorfeld, ob Sie beide Anlässe zusammenfassen möchten. 


Das Traugespräch

Das Traugespräch findet sinnvollerweise nicht früher als etwa vier bis sechs Wochen vor der Trauung statt. Es dient dazu, den Traugottesdienst in Ihren persönlichen Lebenszusammenhang einbetten zu können. Dieses führen Sie mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin, der bzw. die Sie traut. 

 

Eine spezielle Vorbereitung auf dieses Gespräch ist nicht nötig. Hilfreich ist es jedoch, wenn Sie sich schon einmal über einige Punkte Gedanken machen, z. B.: 

  • Welchen biblischen Trauspruch möchten Sie wählen? 
  • Sollen Gäste im Gottesdienst eine Lesung oder eine Fürbitte übernehmen? 
  • Haben Sie besondere Wünsche für die Lieder, die gesungen werden sollen, oder für die sonstige musikalische Gestaltung? Insbesondere eine aufwendigere musikalische Gestaltung braucht in der Regel einen längeren Vorlauf. 

Biblischer Trauspruch

Zur Trauung wird ein Bibelwort ausgewählt, das Ihnen die Verheißung Gottes für Ihre Ehe in besonderer Weise nahebringt.

 

Der Tauspruch ist auch Grundlage der Ansprache.

 

Eine Liste zur Auswahl finden Sie hier.

 

Selbstverständlich können Sie auch ein anderes Bibelwort wählen.

 

Ein Motto, ein literarisches Zitat o. ä. können den biblischen Trauspruch ergänzen, jedoch nicht ersetzen.

Informationen

Die Kosten

Für Mitglieder unserer Gemeinde entstehen außer für die musikalische Gestaltung keine Kosten. 

 

Von Paaren, die nicht Mitlieder unserer Gemeinde sind, erbitten wir für die Benutzung der Kirche eine Gebühr von 250 €. Sie helfen uns damit, die Kirche zu erhalten. Diese Gebühr kann im Einzelfall erlassen werden. 

 

Den Betrag von 250 € (zzgl. evtl. 30 € für das Blumenstreuen) überweisen Sie bitte vor der Trauung auf folgendes Konto: 

 

Ev. Regionalverwaltungsverband Oberursel

IBAN: DE48 5206 0410 0004 1002 04, BIC: GENODEF1EK1

Evangelische Bank

 

Verwendungszweck: RT 3607, Abrobj. 8110002 SaKo 426100

 

Das Honorar für die musikalische Begleitung vereinbaren Sie bitte direkt mit dem Organisten bzw. weiteren Musikern.


Die Unterlagen

Welche Unterlagen werden benötigt?

1. eine Ausfertigung der standesamtlichen Heiratsurkunde

Meist wird diese automatisch mit einem entsprechenden Vermerk überreicht; bitte vergewissern Sie sich jedoch beim Aufgebot!

2. Stammbuch

Sofern Sie ein Stammbuch haben, kann die kirchliche Trauung auch dort beurkundet werden. So haben Sie alle Unterlagen versammelt. Eine Urkunde über die kirchliche Trauung, die Sie in Ihr Stammbuch einfügen könne, stellen wir Ihnen aus. Sie müssen das Stammbuch dazu nicht abgeben. 

3. Anmeldeformular

Bitte füllen Sie das Anmeldeformular zur Trauung aus und senden es uns zu. Die Zusendung diese Formulars gibt als Bestätigung Ihrer Anmeldung. 

4. Dimissoriale

Sofern Sie nicht Mitglied unsere Martin-Luther-Gemeinde sind, benötigen Sie außerdem noch eine Bescheinigung Ihre Kirchengemeinde, das sogenannte „Dimissoriale“. Darin wird seitens Ihrer Heimatgemeinde Ihre Zugehörigkeit bestätigt und das Einverständnis zur Trauung erteilt. Außerdem wird so sichergestellt, dass auch Ihre Heimatgemeinde über Ihre Trauung informiert wird. Bitte lassen Sie sich das Dimissoriale auch dann ausstellen, wenn Sie sich Ihrer Ortsgemeinde nicht verbunden fühlen und zu Ihrem Pfarrer oder Ihrer Pfarrerin keinen persönlichen Kontakt haben!


Der Traugottesdienst

Der Ablauf des Traugottesdienstes

Dies ist das Grundgerüst des Traugottesdienstes, das u. U. angepasst werden kann. 

  • Glockengeläut
  • Orgelvorspiel und Einzug des Paares
  • Begrüßung
  • Lied
  • Psalm
  • Gebet
  • Ansprache
  • Lied/Musik
  • Schriftlesung
  • Trauung: Traufragen – Ringwechsel – Einsegnung
  • Lied/Musik
  • Fürbittengebet und Vaterunser
  • Abkündigung der Kollekte
  • Schlusslied
  • Segen
  • Auszug unter Orgelmusik

 Bitte bedenken Sie auch Folgendes:

  • Wieviele Gäste werden erwartet?
  • Wer übernimmt das Fotografieren/Filmen?
  • Gibt es besondere musikalische Wünsche?
    (Diese bitte mit dem Organisten abstimmen.)
  • Haben Sie Vorschläge für Lieder?
  • Welcher Trauspruch wird gewählt?
    (Eine Liste stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.)
  • Blumenschmuck
  • Bei größeren Gesellschaften: Bitte beachten Sie die die begrenzten Parkmöglichkeiten vor der Kirche.

Informationen

Das Eheversprechen

Die Traufrage im Evangelische Traugottesdienst lautet:  

 

So frage ich nun vor Gott und dieser Gemeinde dich, NN, 

willst du NN als deinen Ehemann / deine Ehefrau  

 

aus Gottes Hand annehmen, 

ihn/sie lieben und ehren, 

in guten und bösen Tagen ihn/sie nicht verlassen

und allezeit die Ehe mit ihm/ihr nach Gottes Willen führen, 

bis der Tod euch scheidet, 

so antworte: Ja, mit Gottes Hilfe.

 

Ein persönlich formuliertes Trauversprechen kann diese Formel ergänzen. 

 

Alternative Formulierungen, die z. B. den Aspekt der lebenslangen Bindung ausblenden, sind nicht möglich. 


Musik

Die Orgelbegleitung übernimmt häufig unser Organist, Alexander Grün. Da er freiberuflich für uns arbeitet, steht er nicht immer zur Verfügung. In der Regel kümmern wir uns um den Organisten bzw, die Organistin. Nach Rücksprache können Sie auch gerne einen eigenen Organisten mitbringen.

 

Grundsätzlich gilt: Die musikalische Gestaltung sollte dem Traugottesdienst angemessen sein.  Hauptbestandteil sind in der Regel die Orgel und der Gemeindegesang. Das Einspielen von CDs sollte unterbleiben. Über die Liedauswahl sprechen wir im Traugespräch. 

Alexander Grün oder auch andere Organistinnen bzw. Organisten sind nicht Angestellte unserer Gemeinde; daher möchten Sie bitte mit ihnen gesondert über ihr Honorar sprechen. Dies berechnet sich nach dem Aufwand. Sie erreichen Herrn Grün unter der Telefonnummer 0175 5604705.

 

Herr Grün kann Sie auch beraten, wenn Sie weitere musikalische Wünsche haben, bspw. Instrumental- oder Gesangssolisten. In diesem Falle bitten wir um Rücksprache bei der Auswahl insbesondere der Gesangsstücke. So ist z. B. ein „Ave Maria“ in der evangelischen Kirche nicht üblich. Die ausgewählten Stücke sollten geistlichen Charakter haben bzw. in einen Gottesdienst passen. 


Blumenschmuck

Es ist bei uns üblich, dass das Hochzeitspaar sich um den Blumenschmuck in der Kirche kümmert. Findet am gleichen Tag ein weiterer Traugottesdienst statt, vermitteln wir gerne den Kontakt zu dem betreffenden Paar, damit Sie sich abstimmen können. 

 

Der Blumenschmuck besteht in der Regel aus dem Altarschmuck (ein oder zwei Gestecke). Dieser verbleibt, so ist es üblich, in der Kirche und schmückt den nachfolgenden Sonntagsgottesdienst. 

Häufig werden auch noch die Kirchenbänke geschmückt. Auch das Aufstellen von Lebensbäumen etc. ist möglich. Bei darüber hinausgehenden Wünschen bitten wir um Abstimmung! Die hiesigen Fachgeschäfte kennen sich mit den Gegebenheiten unserer Kirche aus und können Ihnen Vorschläge machen. Bitte teilen Sie uns mit, wer den Blumenschmuck übernimmt, damit die Öffnung der Kirche sichergestellt werden kann!

 

Bitte weisen Sie Ihren Floristen darauf hin, dass Dekoration nur mit Draht oder einem Band an die Bänke gehängt werden darf. Aufgrund unguter Erfahrungen haben Sie bitte Verständnis für folgenden Hinweis: Für die Befestigung von Blumenschmuck an den Bänken sind keinerlei Kleber, Knetmassen, Klammern, Nägel oder Ähnliches gestattet! Beschädigungen, Flecken etc. müssen wir Ihnen in Rechnung stellen!

 

Sofern Sie keine hiesige Firma beauftragen, geben Sie bitte die beiliegenden Hinweise an den Floristen weiter. 

Blumenstreuen

Das Blumenstreuen ist in unserer Kirche gestattet. Es entsteht jedoch ein besondere Reinigungsgebühr von 30 €, die wir vorab zu entrichten bitten. Wir bitten Sie jedoch darum, keinerlei gefärbte Blütenblätter zu wählen, da dies zu dauerhaften Flecken führt. Bitte verwenden Sie nur ganze Blüten, keine einzelnen Blütenblätter.

Reiswerfen

Das Reiswerfen können wir leider nicht gestatten, da dies einen unverhältnismäßigen Reinigungsaufwand nach sich zieht. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Informationen


Fotografieren und Filmen

Aufgrund unserer Erfahrungen möchten wir Ihnen raten, diese Aufgabe nur einer Person zu übertragen, damit der Gottesdienst seinen feierlichen Charakter behält. Die wichtigsten Augenblicke des Lebens werden ohnehin am besten im Gedächtnis aufbewahrt!

 

Bitte beachten Sie, dass Filmaufnahmen nur nach Rücksprache gestattet sind.


Pfarrbüro

Gartenstraße 1

61462 Königstein
-Falkenstein

 

 

06174 - 71 53 (Telefon)

06174 - 930 630
 (Fax)

Martin-Luther-Gemeinde.Falkenstein@ekhn.de

 

Montag geschlossen

Die, Mi, Do: 13–16 Uhr

Fr.: 9.00–13 Uhr

Pfarrer

Lothar Breidenstein

Gartenstraße 1

61462 Königstein-Falkenstein

 

06174 - 71 53 

 

Lothar@Breidenstein-online.de

 

Martin-Luther-Kirche

Debusweg 9

61462 Königstein-Falkenstein

Spendenkonto

Ev. Martin-Luther-Gemeinde Falkenstein

IBAN: DE51 5019 0000 0300 4337 23

BIC: FFVBDEFF

Arno-Burckhardt-Saal

Debusweg 9

61462 Königstein-Falkenstein

Förderverein

Förderverein Martin Luther e.V.

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