Unsere Kirchengemeinde hat nun schon seit vielen Jahren eine eigene Stiftung, die zusammen mit dem Förderverein Martin Luther e.V. die Kosten für den Erhalt der vollen Pfarrstelle in Falkenstein sichern und die Arbeit der Gemeinde finanziell unterstützen soll. Ihr Name ist „Stiftung Martin Luther Falkenstein“. Sie ist eine nicht rechtsfähige kirchliche Stiftung öffentlichen Rechts in der Verwaltung unserer evangelischen Kirchengemeinde in Falkenstein und unter der Aufsicht der Landeskirche in Darmstadt.
Die Stiftung wurde noch auf Initiative von Dr. Gerhard Kosfeld gegründet, um ein wertvolles Grundstück, das der Gemeinde vor Jahrzehnten durch eine Schenkung zugefallen war, auf jeden Fall für die dauerhafte Erhaltung und Finanzierung der Pfarrstelle in Falkenstein zu sichern. Daher wurde dieses Grundstück bereits vor einigen Jahren als unantastbares Stiftungsvermögen in die Stiftung eingebracht.
Nach dem Verkauf des Grundstückes im Jahr 2018 ist nun der hieraus erzielte Kauferlös wie vorher das Grundstück selbst unmittelbares Stiftungskapital und darf kirchenrechtlich nicht angetastet werden. Nach den einschlägigen und zwingenden landeskirchlichen Vorschriften war der Erlös bei der Landeskirche verzinslich anzulegen.
Aus diesen Zinserträgen hat nun die Stiftung Martin Luther Falkenstein ab dem Jahr 2020 die mit der Landeskirche vereinbarte, anteilige Gegenfinanzierung unserer Pfarrstelle vom Förderverein Martin Luther e.V. vollständig übernommen, soweit die Erträge der Stiftung reichen. Hierdurch kann sich der Förderverein Martin Luther e.V. zukünftig im Rahmen seiner Satzungszwecke ganz auf die sonstige Unterstützung der Gemeindearbeit, etwa in der Jugendarbeit, der Seniorenbetreuung, den Aktivitäten des Falkensteiner Dialogs konzentrieren.
Die Aufgaben in der Gemeinde gehen ja erkennbar nicht aus. Trotz sparsamer Haushaltung sind die Angebote einer attraktiven Gemeinde mit Kosten verbunden. In diesem Zusammenhang sei daher erwähnt, dass die Ertragsbasis der Stiftung zum Wohle unserer Gemeinde selbstverständlich jederzeit auch durch sogenannte Zustiftungen ergänzt und stabilisiert werden kann.
Wolf Gestefeld